Egal, ob man ihn Sachkundenachweis oder Hundeführerschein nennt: Besitzen muss ihn seit dem 01.07.2013 jeder in Niedersachsen lebende Hundehalter, um seine Sachkunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nachweisen zu können.
Die Voraussetzungen, um an der Sachkundeprüfung teilzunehmen, sind folgende:
- Mindestalter des Hundeführers: 16 Jahre
- Hund ist gechipt (Identifikationsnachweis)
- Gültige Impfungen
- Gültige Hundehaftpflichtversicherung
Der Sachkundenachweis setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen, wobei der theoretische Teil vor der Anschaffung eines Hundes abgelegt werden muss.
Es müssen 35 zufällig gewählte Single Choice Fragen aus folgenden Themengebieten beantwortet werden:
- Sozialverhalten
- Kommunikation
- Lerntheorie, Erziehung, Ausbildung
- Angst und Aggression
- Haltung und Pflege
- Rassenkenntnisse
- Ernährung, Gesundheit und Fortpflanzung
- Hund & Recht
Für die Beantwortung der Fragen hat man 45 Minuten Zeit, um zu bestehen müssen 70% der Fragen richtig beantwortet werden. Zusätzlich müssen in jeder Kategorie mindestens 50% der Fragen (4 von 7) korrekt beantwortet werden.
Empfehlenswerte Literatur zur Vorbereitung ist z.B. das Buch „Sachkunde für Hundehalter“ von Dorit Urd Feddersen-Petersen, erschienen im Kynos Verlag.
Beispielfragen findet ihr hier https://www.ml.niedersachsen.de/download/78889/Beispielsfragen_fuer_die_Sachkundepruefung.pdf (Stand: 23.03.2022).
Ist die theoretische Prüfung bestanden, wird man für die praktische Prüfung zugelassen.
Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach der theoretischen abgelegt werden. Im praktischen Teil wird überprüft, ob der Hundehalter seinen Hund in der Öffentlichkeit führen kann, ohne sich selbst, seinen Hund, andere Menschen oder Tiere zu gefährden.
Dies wird in zwei verschiedenen Umgebungen geprüft. Zunächst in einem ablenkungsarmen Bereich, wie einem Park oder einer Grünanlage. Der zweite Teil findet in einem verkehrsöffentlichen Raum statt. Die gesamte Prüfung ist angeleint möglich.
Beurteilt werden folgende Prüfungsinhalte:
- Grundgehorsam
- Leinenführigkeit
- Handling des Hundes
- Hund-Hund-Kontakt
- Hund-Mensch-Kontakt
- Führen des Hundes im Stadtverkehr
Erlaubte Hilfsmittel sind:
- Halsband
- Halsband mit Zugstopp
- Geschirr
- Halti (wenn erforderlich)
- Maulkorb (wenn erforderlich)
- Führleine
- Schleppleine (für den Rückruf)
- Hundepfeife
- Clicker
Ich als Prüferin möchte, dass dein Hund und Du die Sachkundeprüfung besteht. Wenn Du Bedenken hast, ist es selbstverständlich möglich, vorher einen begleiteten Spaziergang zu machen oder auch uns zu einem Einzeltraining zu treffen.